
Wer sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss) interessiert, kann diese beim jeweiligen Gericht anfordern.
Jedes deutsche Gericht bietet die Möglichkeit, die ergangenen Entscheidungen als vollständige Kopie zu erhalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Entscheidungen aber nur anonymisiert veröffentlicht, das heißt die Namen der beteiligten Personen sind unkenntlich gemacht.
das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat
Sie können auch Entscheidungen anderer Gerichte, die nicht in Baden-Württemberg liegen, anfordern. Dazu müssen Sie sich direkt an das jeweilige Gericht wenden.
Sie können die Entscheidung direkt bei dem Gericht anfordern, das die Entscheidung erlassen hat.
Dabei sollten Sie folgende Angaben machen:
Die Anforderung können Sie schriftlich per Brief oder Fax, persönlich oder elektronisch per e-Mail übermitteln. In der Regel wird die Entscheidung in der selben Form zurückgesandt, in der sie angefordert wurde. Wurde die Entscheidung per e-Mail angefordert, wird sie auch per e-Mail zugesandt.
Ist die Entscheidung schon älter und deshalb noch nicht oder nicht mehr auf Datenträgern gespeichert, wird sie schriftlich per Post oder Fax und nicht elektronisch per e-Mail zugesandt.
Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben die Entscheidungen, die sie in den letzten Jahren getroffen haben, inzwischen im Internet veröffentlicht. Sie können im Internet kostenlos eingesehen und ausgedruckt werden. Man kann sie aber auch wie bei jedem anderen Gericht schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Leitsätze seiner Entscheidungen veröffentlicht. Mit Hilfe dieser Leitsätze kann der Inhalt, das Aktenzeichen und das Datum der jeweiligen Entscheidung ermittelt werden. Unter Angabe dieser Daten kann dann das entsprechende Urteil angefordert werden. Eine Vielzahl der besonders wichtigen Entscheidungen wird auch in den juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht.
13 Euro pro Entscheidung
ZurückDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
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