
In dieser Lebenslage wollen wir Ihnen, den behinderten Menschen in Baden-Württemberg, Hilfestellungen und Informationen anbieten, die für Sie von Nutzen sein können.
Im ersten Kapitel informieren wir Sie über die Verfahren im Zusammenhang mit der Feststellung, den Arten und dem Grad der Behinderung. Nähere Informationen erhalten Sie beispielsweise zu:
Hier finden Sie ebenso Hinweise, wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen können und welche Voraussetzungen notwendig sind.
Im zweiten Kapitel bieten wir Ihnen Informationen zu Leistungen zur Teilhabe an. Diese umfassen die Bereiche:
In diesem Kapitel finden Sie unter anderem Hinweise zu Sachleistungen und finanziellen Hilfen wie der Eingliederungshilfe und dem Übergangsgeld sowie zu Integrationsprojekten, Werkstätten und sonstigen Hilfen für behinderte Menschen.
Im dritten Kapitel informieren wir Sie über die sinnvollen Maßnahmen der Vorsorge und einer frühen Entdeckung einer drohenden Behinderung:
Im vierten Kapitel "Bildung" teilen wir die in Frage kommenden Hilfen und Maßnahmen in folgende Bereiche ein:
Ebenso finden Sie in diesem Kapitel Hinweise zur Berufsförderung für behinderte Menschen (Ausbildungsgeld, Berufsvorbereitung, Fortbildung, Umschulung).
Im fünften Kapitel "Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" informieren wir Sie über Berufsförderungsmaßnahmen und finanzielle Leistungen, die auch Arbeitgebern zugute kommen können, wenn sie behinderte Menschen beschäftigen. Im Einzelnen informieren wir Sie über:
Im sechsten Kapitel geben wir Ihnen Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Diese umfassen beispielsweise:
Im siebten Kapitel "Erleichterungen/Hilfen für behinderte Menschen" informieren wir Sie über Steuern, Mobilität, Kfz-Nutzung, Wohnen und sonstige Hilfen (z.B. Krankenversicherung, -fahrten, Befreiungen, Ermäßigungen, vorzeitige Altersrente). In diesem umfangreichen Kapitel finden Sie Informationen zu:
Im Kapitel "Weiterführende Informationen und Links" bieten wir Ihnen zahlreiche Links zum Thema "Leben mit einer Behinderung" an, die Ihnen weitere Hilfen zur Orientierung bieten.
Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet. Gemeinsame Anlaufstelle für Leistungen sind die örtlichen "Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger in Baden-Württemberg". Sie helfen bei der Inanspruchnahme von Leistungen ganz unabhängig davon, welcher Rehabilitationsträger letztlich für die Leistungen zuständig ist. Die gemeinsamen Servicestellen informieren unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen, helfen bei der Antragstellung und bieten Unterstützung auch während der Phase der Leistungserbringung an.
Die gemeinsamen Servicestellen und jeder Rehabilitationsträger nehmen formlose Anträge auf Leistungen zur Teilhabe entgegen. Selbst dann, wenn ein anderer Rehabilitationsträger eigentlich zuständig ist. Dabei sichert ein besonderes Zuständigkeitsklärungsverfahren die schnelle Leistungserbringung.
Falls der Rehabilitationsträger feststellt, dass er für die Leistung nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem zuständigen Rehabilitationsträger zu. Dieser Träger erbringt dann die erforderliche Leistung. Im weiteren Verlauf stimmt der Rehabilitationsträger mit dem behinderten Menschen die im Einzelfall weiteren erforderlichen Leistungen zur Teilhabe ab. Gegebenenfalls beteiligt er die für diese Leistungen zuständigen Rehabilitationsträger. Gemeinsam werden die Leistungen zur Teilhabe schriftlich zusammengestellt und entsprechend dem Verlauf der Entwicklung angepasst. Dafür verantwortlich ist der zuerst leistende Rehabilitationsträger. Für den behinderten Menschen erfolgt die Leistungserbringung, selbst wenn mehrere Rehabilitationsträger beteiligt sind, "aus einer Hand".
Tipp: Detaillierte Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in einem Ratgeber für behinderte Menschen an. Weitere Publikationen zum Thema finden Sie ebenfalls auf den Seiten des BMGS.
Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
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