
Hinter dem juristischen Begriff "Rechtliche Betreuung" verbergen sich ganz entscheidende Fragen: Wer kümmert sich um mich, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage sein werde? Wie kann ich frühzeitig sicherstellen, dass meine Wünsche beachtet werden? Was habe ich als "Betreuer" für meine Eltern oder einen Nachbarn alles zu erledigen?
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allem, was "Betreute" und "Betreuer" interessieren könnte.
Im Kapitel "Vorsorgemöglichkeiten" erfahren Sie, wie Sie sich auf einen eventuell eintretenden Betreuungsfall durch eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht vorbereiten können.
Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist immer, dass die betroffene Person volljährig ist und infolge einer Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig besorgen kann. In diesem Fall kann dem Betroffenen ein Betreuer zur Seite gestellt werden, der für ihn handelt und ihn vertritt.
Besteht die Möglichkeit auf Hilfe und Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder einen sozialen Dienst, geht diese Hilfe immer vor. Reicht sie aus, darf kein Betreuer bestellt werden.
Alles Weitere zu den wichtigsten
erfahren Sie in den gleichnamigen Kapiteln.
Über die Vorgehensweise bei der Bestellung eines Betreuers informiert Sie eine detaillierte Verfahrensbeschreibung.
Für bereits bestellte Betreuer enthält das Kapitel "Aufwendungsersatz und Vergütung" wichtige Informationen über Möglichkeiten der finanziellen Entschädigung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Broschüren "Das Betreuungsrecht Praktische Hinweise" und "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" des Justizministeriums Baden-Württemberg, sowie im Kapitel Weiterführende Informationen und Links.
Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
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