
Der Entschluss, sich scheiden zu lassen, zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. Zum Beispiel ändert sich in vielen Fällen die finanzielle Situation der geschiedenen Partner oder es gibt Probleme mit der Einigung über das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
"Welches Recht wird angewendet?" Die Auskunft, in welchen Fällen ein deutsches Familiengericht deutsches oder ein anders Scheidungsrecht anwendet, erhalten Sie gleich zu Beginn.
Auf die Scheidungsvoraussetzungen wird im Folgekapitel eingegangen.
Das Scheidungsverfahren beginnt mit einem Scheidungsantrag. In diesem Kapitel finden Sie Informationen darüber, welche Angaben der Antrag enthalten muss und welche Kosten auf Sie zukommen können. Ferner finden Sie eine kurze Aufschlüsselung darüber, wie sich diese Kosten zusammensetzen und wer sie in der Regel bezahlen muss.
Die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Scheidung können sehr unterschiedlich sein. Das Kapitel unterstützt Sie mit Informationen zu folgenden Bereichen:
Rat und Hilfe können Sie auch bei verschiedenen Beratungsstellen erhalten.
Über die Möglichkeiten der Namensänderung nach der Scheidung sowie Hinweise darüber, in welchen Dokumenten diese Änderung eintragen werden muss beziehungsweise wer über die Namensänderung informiert werden sollte, finden Sie im gleichnamigen Kapitel.
Eine Ehe kann, außer durch Tod eines Ehegatten oder Todeserklärung, grundsätzlich nur durch eine Scheidung aufgelöst werden. Die Scheidung wird durch gerichtliches Urteil des zuständigen Amtsgerichts (Familiengericht) vollzogen. Einzige Ausnahme: Die Ehe kann aufgehoben werden, wenn ihr Zustandekommen fehlerhaft war (z.B. durch Drohung, Gewalt) oder eine Schein-Ehe vorliegt.
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