
Stiftungen haben in Baden-Württemberg eine lange Tradition und ein sehr weites Betätigungsfeld. Von sozialen und kulturellen Zwecken über die Förderung von Wissenschaft bis hin zu Tierschutz und Entwicklungshilfe decken Stiftungen weite Teile des gesellschaftlichen Lebens ab.
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck fördern soll. Wesentliche Merkmale einer Stiftung sind ein dauernder Zweck, ein Vermögen und eine nicht verbandsmäßige Organisation.
Eine Stiftung kann von jeder natürlichen oder juristischen Person (auch von mehreren Personen) errichtet werden.
Einen Überblick über rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen, Stiftungen des bürgerlichen und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie besondere Arten von Stiftungen (Familienstiftungen, kirchliche und kommunale Stiftungen) erhalten Sie im Kapitel Erscheinungsformen von Stiftungen. Sie erhalten hier auch Informationen zu Bürgerstiftungen und unternehmensverbundenen Stiftungen.
Das Vorgehen bei der Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts ist Thema des nächsten Kapitels. Dort finden Sie Informationen zum Stiftungsgeschäft, zur Stiftungssatzung sowie eine Verfahrensbeschreibung zur Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung. Anschließend finden Sie Informationen zur Verwaltung einer Stiftung.
Die Informationen zum Kapitel Steuerliche Aspekte für Stiftungen richten sich an Stifter, Stiftungen, Zustifter und Spender.
Im darauffolgenden Kapitel Stiftungsaufsicht bieten wir einen Überblick über die Aufsichtsmittel der Stiftungsbehörde sowie Formalitäten, die bei der Änderung einer Stiftungssatzung zu beachten sind.
Darüber hinaus finden Sie Informationen
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat zu diesem Thema die Broschüre "Stiftungen Stifter sind Partner" herausgegeben.
Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
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Montag, Dienstag, Donnerstag:
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Mittwoch:
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Freitag
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