Entfernung von Laub auf den öffentlichen Gehwegen und Verkehrsflächen
Entfernung von Laub auf den öffentlichen Gehwegen und Verkehrsflächen
Aus gegebenen Anlass weisen wir auf die Bestimmungen in unserer Streupflichtsatzung hin, wonach die Eigentümer und Besitzer (Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben, verpflichtet sind, auf den Gehwegen das Laub zu entfernen. Falls keine Gehwege vorhanden sind, ist auch die Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,0 m ebenfalls vom Laub zu befreien.
Zu dieser Räumpflicht gehört auch die Beseitigung von Schmutz, Unrat und Unkraut. Der Kehricht ist selbst zu entfernen und ordnungsgemäß zu beseitigen.
Auf die Räum- und Streupflicht im Winter bei Schneeanhäufungen sowie bei Schnee- und Eisglätte werden wir in der nächsten Ausgabe des Riesbürgers hinweisen.
Bitte beachten Sie diese Pflichten im Interesse Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Öffnungszeiten Rathaus Pflaumloch
Zum gegenseitigen Schutz kann ein Besuch im Rathaus nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Eine Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 09081/2935-14 oder per E-Mail unter buchstab(@)riesbuerg.de möglich.
In dringenden Notfällen (z.B. Sterbefall, Wasserrohrbruch) erreichen Sie uns auch unter der 09081/2935-22.