Gestattungen rechtzeitig beantragen
Wer anlässlich von Vereinsfesten, Straßenfesten, Umzügen, Märkten oder anderen Veranstaltungen alkoholische Getränke und/oder selbst zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt verabreicht, benötigt eine Erlaubnis (Gestattung) nach § 12 des Gaststättengesetzes.
Die Gaststättenverordnung bestimmt, dass diese Gestattungen nach § 12 des Gaststättengesetzes, die so genannten Schankerlaubnisse, mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der Gemeindeverwaltung Riesbürg zu beantragen sind.
Die Gemeinde kann bei Nichteinhaltung dieser Frist die Gestattung versagen.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass Veranstalter, die ohne die erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe betreiben, ordnungswidrig handeln. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Alle Veranstalter, Vereine, Gruppen etc. werden auf diese Regelung nochmals hingewiesen.
Öffnungszeiten Rathaus Pflaumloch
Zum gegenseitigen Schutz kann ein Besuch im Rathaus nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Eine Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 09081/2935-14 oder per E-Mail unter buchstab(@)riesbuerg.de möglich.
In dringenden Notfällen (z.B. Sterbefall, Wasserrohrbruch) erreichen Sie uns auch unter der 09081/2935-22.