Auch unbebaute Grundstücke bzw. Bauplätze müssen gepflegt werden
Besitzer von unbebauten Grundstücken sind verpflichtet, ihre Grundstücke so zu bewirtschaften und zu pflegen, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.
Beeinträchtigt wird das Ortsbild vor allem durch nicht abgemähte Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Die Bewirtschaftung und Pflege müssen gewährleisten, dass die Nutzung benachbarter Grundstücke nicht, insbesondere nicht durch schädlichen Samenflug, unzumutbar erschwert wird.
Die Verpflichtung zum Abmähen und zur Pflege von landwirtschaftlichen Grundstücken ergibt sich aus § 26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes. Danach sind diese Grundstückseigentümer ebenfalls verpflichtet, ihr Grundstück mindestens einmal im Jahr abzumähen.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Zum einen wird dadurch eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke vermieden, zum anderen trägt die Pflege der Grundstücke auch zu einem guten Orts- und Landschaftsbild bei.
Bürgermeisteramt Riesbürg
Öffnungszeiten Rathaus Pflaumloch
Zum gegenseitigen Schutz kann ein Besuch im Rathaus nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Eine Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 09081/2935-14 oder per E-Mail unter buchstab(@)riesbuerg.de möglich.
In dringenden Notfällen (z.B. Sterbefall, Wasserrohrbruch) erreichen Sie uns auch unter der 09081/2935-22.