Mitfahrbänkle Jagstregion

Das Mitfahrbänklenetzwerk ist ein gemeinsames Projekt von Städten und Gemeinden in der Jagstregion zur Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs. Koordiniert wird das Mitfahrbänkenetzwerk durch den Ostalbkreis. Das einfache System der freiwilligen, spontanen Mitnahme verbessert die Mobilität all jener Mitbürger, die nicht selbst fahren können oder sonstigen Unterstützungsbedarf haben. Der interkommunale Ansatz stärkt darüber hinaus den Austausch und Zusammenhalt zwischen den Menschen in der Region. Neben den individuellen Vorteilen, leistet das Projekt auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Umweltgedankens.

Das Mitfahrbänklenetzwerk Jagstregion liegt im nordöstlichen Baden-Württemberg in der Grenzlage zu Bayern. Es verbindet die Gemeinden Aalen (Waldhausen), Abtsgmünd, Adelmannsfelden, Bopfingen, Crailsheim, Ellenberg, Ellwangen, Fichtenau, Frankenhardt, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Nereshem, Neuler, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stimpfach, Stödtlen und Westhausen.

Unser Bauhof hat das Mitfahrbänkle und die Schilderbäume jetzt aufgestellt. In der Gemeinde finden Sie 3 Bänkle an folgenden Stellen:

Bushaltestelle Goldburghausen – Fahrtrichtungen:

  • Bopfingen, Kirchheim am Ries, Utzmemmingen, Pflaumloch, Nördlingen, Ellwangen

Bushaltestelle Rathaus Pflaumloch – Fahrtrichtungen:

  • Goldburghausen, Utzmemmingen, Bopfingen, Kirchheim am Ries, Neresheim
  • Nördlingen

Bushaltestelle Utzmemmingen Post – Fahrtrichtungen:

  • Unterriffingen, Neresheim, Bopfingen, Aalen
  • Pflaumloch, Goldburghausen, Nördlingen, Kirchheim am Ries

So einfach geht's:

  • Wenn Sie eine Mitfahrgelegenheit benötigen, kennzeichnen Sie Ihr Wunschziel am großen Schild beim Mitfahrbänkle. Dafür gibt es für jedes mögliche Fahrziel an Ihrem Standort ein gesondertes Schild.
  • Nehmen Sie nun auf dem Mitfahrbänkle Platz und haben Sie ein wenig Geduld. Vorbeifahrende Autofahrer erkennen so, dass Sie mitgenommen werden möchten.
  • Hat jemand angehalten, stimmen Sie Ihr Fahrziel kurz mit dem Autofahrer ab.
  • Vor Abfahrt verstauen Sie das Schild für das Fahrziel wieder in der Halterung.

Gut zu wissen:

  • Das Mitfahrbänkle beruht auf Freiwilligkeit der beteiligten Personen. Niemand ist verpflichtet mitzufahren oder jemanden mitzunehmen.
  • Der Ostalbkreis und die teilnehmenden Gemeinden übernehmen keine Haftung.
  • Verstehen Sie das Angebot als eine Art erweiterter Nachbarschaftshilfe. Gehen Sie daher freundlich und respektvoll miteinander um.
  • Das Angebot ist für alle Beteiligten völlig kostenlos.
  • Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen das Mitfahrbänkle nicht nutzen.
  • Im Falle eines Unfalls sind Sie ganz normal über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters abgesichert.

Haltestellen erkennt man vor Ort an diesem Schild und natürlich am "Mitfahrbänkle".